Statik: Einfamilienhaus, Wien, 21. Bezirk - Baufirma Grassl

Statik: Einfamilienhaus, Wien, 21. Bezirk

Zur Einreichung kann die Behörde in Wien ein sogenanntes Baugrubenumschließungskonzept verlangen. Dabei muss die Baugrubenstandfestigkeit in der Bauphase nachgewiesen werden. Dies konnte hier durch entsprechende Abböschungen und/oder zusätzliche Stützungsmaßnahmen erreicht werden.

  • LeistungBaugrubenumschließungskonzept
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