Energieausweis

FAQ’s zum Energieausweis

Wofür benötige ich einen Energieausweis?

Der Energieausweis wird in den meisten Fällen bei Einreichungen benötigt. So wird der Energieausweis für Neubau, aber auch für Zu- und Umbauten benötigt. Außerdem gilt die Energieausweispflicht für viele Förderungen (wie den Heizungstausch) sowie für Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Immobilien.

Wer ermittelt mir die Punkte für den Sanierungsscheck bzw. die Wohnbauförderung?

Die Punkteermittlung und für den Sanierungsscheck oder die Wohnbauförderung erledigen wir im Zuge der Energieausweis-Erstellung für Sie.

Was ist der Unterschied zwischen einem vereinfachten und einem normalen Energieausweis?

Bei einem vereinfachten Energieausweis werden die Geometrie des Hauses sowie die Bauteilaufbauten und Fenster gröber als bei einem normalen angegeben. Diese Energieausweise sind nur für den Verkauf, die Vermietung oder Verpachtung vorgesehen und dürfen für Baueinreichungen oder Förderungen nicht verwendet werden. Der Vorteil des vereinfachten Energieausweises besteht darin, dass er günstiger ist und schneller erarbeitet werden kann. Der Nachteil ist so ziemlich alles andere. Vereinfachte Energieausweise sind oft sehr ungenau und dienen nur zur Erfüllung der Bestimmungen des EAVGs (Energieausweis-Vorlage-Gesetz). Normale Energieausweise können dagegen für Förderungen, Planungen von Sanierungsmaßnahmen, Abschätzungen von Kenngrößen wie der Heizlast etc. verwendet werden und das für zehn Jahre. Die von uns erstellten Energieausweise enthalten die vollständigen Daten über alle wichtigen Energiekennzahlen des Gebäudes und können damit vielseitig verwendet werden.

Gibt es eine Förderung für PV-Anlagen?

Es gibt eine bundesweite und unterschiedliche landesweite Förderung für PV-Anlagen. In Wien gibt es dafür eine dedizierte Förderung, in Niederösterreich ist das Ganze in die Wohnbauförderung, genauer gesagt die Eigenheimsanierung eingebettet. Sofern man nur die Installierung einer PV-Anlage fördern will, erhält man sowohl in Wien, NÖ als auch bundesweit fast immer einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss. Übrigens: Bundesweit sind auch Stromspeicher förderbar.

Wie hoch ist in etwa die Förderung für PV-Anlagen?

Wenig überraschend: Es kommt darauf an. Grob lässt sich jedoch in den meisten Fällen in Wien maximal mit 250 €/kWp und bundesweit maximal mit 285 – 250 €/kWp an Förderung rechnen. In Niederösterreich dagegen ist es komplizierter. Hier kommt es einerseits darauf an, ob die PV-Anlage im Zuge einer größeren Sanierung oder als Einzelmaßnahme realisiert wird und andererseits wie groß die Wohnnutzfläche der jeweiligen Wohneinheit ist, was es schwierig macht, die Förderhöhe einzuschätzen. Grob gesagt ist es hier möglich, wenn nur eine PV-Anlage installiert wird, bis zu 1.950 Euro an Förderung zu lukrieren.

Welche Unterlagen sind für die Förderung einer PV-Anlage erforderlich?

Es ist zwar abhängig von der Förderung, Sie können jedoch damit rechnen, mindestens Folgendes beim Förderantrag vorlegen zu müssen:

  • bindendes Angebot der Errichterfirma,
  • Eigentumsnachweis,
  • vollständig ausgefüllte, jeweilige Formulare,
  • technische Produktbeschreibung(en) und
  • eine Bestätigung über die Möglichkeit des Anschlusses an das Stromnetz.

Bei der Förderabrechnung vorzubereiten sind dann:

  • Rechnungen und Einzahlungsbelege,
  • Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung, Nachweis(e) über die Einspeisung,
  • unterschriebener Fördervertrag,
  • Fotos der Anlage und
  • eine Funktionsprüfung gemäß ÖVE E 8001 oder Prüfprotokolle eines zuständigen Unternehmens.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

Benötige ich zwingend einen Plan für die Erstellung eines Energieausweises?

Nein, wenn der Plan nicht vorhanden ist, können wir gerne bei der Besichtigung gegen einen kleinen Aufpreis selbst die benötigten Maße nehmen.

Warum weicht der Heizungsenergiebedarf im Energieausweis bei der Angabe kWh pro Jahr von der Realität ab?

Energieausweise gehen immer von einem genormten, idealisierten Verhalten aus. So wird beispielsweise von einer bestimmten Innentemperatur ausgegangen, auf die geheizt wird; es werden Annahmen über das Lüftungsverhalten getroffen; es wird davon ausgegangen, dass das Haus an 365 Tagen bewohnt wird, usw. Der reale Verbraucht richtet sich allerdings am Wohnverhalten der Bewohner. Deshalb können die realen Kosten vom Energieausweis deutlich abweichen.

Muss ein Bestandsobjekt für die Energieausweiserstellung zwingend besichtigt werden?

Nein, laut Gesetz ist dies eine Besichtigung für den Energieausweis nicht zwingend erforderlich, für die Erfüllung unserer Qualitätsansprüche allerdings schon. Ein Lokalaugenschein vermittelt immer einen besseren Eindruck der Gesamtsituation und durch unser Baumeister-Know-how können wir die Situation besser einschätzen. Auf diese Weise können wir außerdem prüfen, wie das Haus tatsächlich aufgebaut ist und müssen uns nicht nur auf die Pläne verlassen, die häufig von der Realität abweichen, um die Energiebilanz zu ermitteln.

Wie wird der Energieausweis berechnet?

Der Energieausweis ist eine normierte Berechnung über den Heizwärmebedarf und weiterer Parameter zur Energiebilanz eines Objekts. Berechnet wird der Verlust, der durch die Hülle an die Außenluft abgegeben wird. Diese Hülle entspricht im Wesentlichen dem Gebäude. Sie wird im Programm geometrisch erfasst und die Bauteile werden eingegeben. Über Wärmedurchgangswiderstände kann dann die Wärmeabgabe an die Umgebung ermittelt werden.

Kundenmeinung

Kostenloses Angebot anfordern

    • AdresseKorneuburger Straße 169, A-2103 Langenzersdorf
    • Rufen Sie uns an+43 2262/62520
    • Schreiben Sie unsoffice@baufirma-grassl.at
    WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner