Die Planung von Gewerbeanlagen ist insofern eine besondere Herausforderung, da es gilt, hier drei wesentliche Säulen zum Gelingen des Projekts und zum ordentlichen und reibungslosen Betrieb zu beachten. Es gilt die Bauordnung und die damit zusammenhängenden OIB-Richtlinien einzuhalten. Hierbei geht es um Themen wie die Höhe des Gebäudes, die Einhaltung des Brandschutzes und der Standfestigkeit und vieles mehr. Gleichzeitig ist aber auch, da es sich hier um ein gewerbebehördliches Verfahren handelt, die Vorschriften seitens der Gewerbebehörde zu berücksichtigen. An dieser Stelle sind unter anderem die Qualitäten des Arbeitsplatzes zu nennen, also die Belüftung der Arbeitsbereiche, die Schaffung von Aufenthaltsräumen, die Durchsicht nach draußen und vieles mehr. Schließlich geht es aber in der Planung auch darum, den Betriebsablauf möglichst wirklichkeitsnah abzubilden, um den späteren Arbeitsablauf zu optimieren. So muss zum Beispiel die Rangierfläche von Fahrzeugen berücksichtigt werden, sodass diese nicht auf Rampen zum Stehen kommen, um Wegelängen und dergleichen zu verkürzen. Die frühe Planungsphase beeinflusst also bereits den Arbeitsablauf für die nächsten Jahrzehnte. Umso wichtiger ist es hier behutsam und vorausschauend zu agieren und der Planungsphase die entsprechende Länge zu geben, die sie benötigt, um ein erstklassiges, zukunftsorientiertes Betriebsobjekt verwirklichen zu können.