Gutachten

FAQ’s zu Gutachten

Wofür benötige ich eine Liegenschaftsbewertung oder Schätzung?

Wenn es um die Aufteilung eines Objekts unter Geschwistern geht, ist die Kenntnis des Marktwerts der Liegenschaft Voraussetzung für die faire Einigung. Aber auch im Falle eines Verkaufs kann so ein Richtwert eine entscheidende Größe sein. Für den Privatgebrauch reicht oft ein günstigeres „Kurzgutachten“ aus. Fragen Sie einfach bei uns an, wir beraten Sie gerne.

Was sagt der Verkehrswert aus?

Beim Verkehrswert handelt es sich um den ermittelten, aktuellen Marktwert einer Immobilie. Neben der Größe, Lage, Ausstattung und des Alters werden bei der Berechnung aktuelle Marktbedingungen, Rechte und Lasten des Objektes miteinbezogen und Auf- bzw. Abschläge vorgenommen um beispielsweise Lärmbelästigung im Preis widerzuspiegeln. Es wird keine Rücksicht auf persönliche Umstände oder auf Verhältnisse zwischen Käufer und Verkäufer genommen. 

Wofür kann ich ein Bewertungsgutachten verwenden?

Bewertungsgutachten eines Sachverständigen können für eine Reihe von finanziellen Unterfangen verwendet werden. Sie werden häufig beim Verkauf, der Verpachtung oder der Finanzierung einer Immobilie oder zur Klärung von Erbschafts-, Scheidungs- oder Steuerangelegenheiten herangezogen.

Was ist ein Dichtheitsbefund für eine Senkgrube?

Vor allem in Kleingärten sind noch Senkgruben in Einsatz, bei denen die Behörde  einen Dichtheitsbefund einfordert. Wir führen die Messung bei Ihnen durch: Dabei wird der Wasserstand in der Senkgrube gemessen und nach Verstreichen eines gewissen Zeitraums erneut kontrolliert. Die Differenz der 2 Wasserstände wird in eine Berechnung eingefügt und – sofern die Differenz entsprechend niedrig ist, die Dichtheit bestätigt.  Dieses Gutachten gemäß ÖNORM B 2503 dient zur Vorlage bei der Behörde.

Wer kann Bewertungsgutachten erstellen?

Grundsätzlich: Jeder. Es gibt Online Rechentools mit denen man auf eigene Faust den Verkehrswert ermitteln kann. Da diese jedoch höchst ungenau sind und es bei einer Immobilie so gut wie immer um einen beträchtlichen Geldbetrag geht können wir dies nicht empfehlen.

Welche Objekte kann ich bewerten lassen?

Wir bewerten Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnungen, Lagerhallen, Wohn- und Betriebsgrundstücke sowie Grünlandflächen.

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