
Für alle, die in Niederösterreich oder Wien ein altes Haus kaufen oder erben – geschrieben von Baumeister DI Franz Grassl aus Langenzersdorf im Bezirk Korneuburg.
Kurz gesagt
Wenn Sie ein altes Haus kaufen wollen, verlangen Sie vorher drei Papiere: Baubewilligung mit Einreichplan, Fertigstellungsanzeige (§ 30 NÖ BO 2014, in Wien § 128 BO für Wien; im Alltag oft „Benützungsbewilligung“ genannt) und Energieausweis. Denn was ohne Bewilligung gebaut wurde, übernehmen Sie mit dem Kauf. Der Kaufcheck durch den gerichtlich beeideten Sachverständigen kostet bei Grassl ab 2.640 € brutto.
Von DI Franz Grassl
10 Min. Lesezeit
23. Oktober 2026 · Preise inkl. 20 % USt.

Baubewilligung, Fertigstellungsanzeige, Energieausweis – und zwar vor dem Notartermin.
Drei: die Baubewilligung samt bewilligtem Einreichplan, die Fertigstellungsanzeige (§ 30 NÖ BO 2014, in Wien § 128 BO für Wien; im Alltag oft „Benützungsbewilligung“ genannt) sowie den Energieausweis. Fehlt eines davon, ist das kein Detail, sondern die erste Frage vor dem Notartermin.
Die Baubewilligung mit Plan zeigt zuerst, was gebaut werden durfte. Die Fertigstellungsanzeige nach § 30 NÖ BO 2014 bestätigt, dass auch so gebaut wurde – mit der Bescheinigung des Bauführers. Ist sie unvollständig, gilt sie allerdings als nicht erstattet (§ 30 Abs 4). Details dazu im Ratgeber Fertigstellungsanzeige in NÖ.
Außerdem ist der Energieausweis beim Verkauf Pflicht. Das heißt: Der Verkäufer muss ihn rechtzeitig vor Ihrem Kauf vorlegen und binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss aushändigen. Verstöße sind dabei mit Verwaltungsstrafen bis 1.450 € bedroht (EAVG 2012). Mehr dazu auf der Seite Energieausweis.

Dafür den bewilligten Plan mit dem Haus vergleichen.
Sehen Sie den Bauakt bei der Gemeinde ein und vergleichen Sie dann den bewilligten Plan mit dem Haus. Für die Akteneinsicht brauchen Sie jedoch eine Vollmacht des Eigentümers.
Achten Sie dabei auf Zubauten, Dachgaupen, Carport und Höhen: Was nicht im Plan steht, ist nicht bewilligt. Zudem verjährt Baurecht grundsätzlich nicht. Die Pflichten hängen am Objekt, nicht am Errichter – wer kauft, übernimmt also rechtliche Mängel eins zu eins.
Eine Ausnahme kennt allerdings § 70 Abs 6 NÖ BO 2014. Weicht ein ursprünglich bewilligtes Haus seit mehr als 30 Jahren unbeanstandet vom Plan ab, kann es auf Antrag als bewilligt festgestellt werden – mit vollständigen Bestandsplänen. Ob nachträglich bewilligt werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen; der Baumeister stimmt den bestmöglichen Weg mit der Behörde ab.
Im Video
Kurzvideo: „Beim Verkauf fehlt plötzlich ein Papier.“ DI Franz Grassl über Bauakt, Bestand und den Weg zur Bereinigung, wenn ein Papier fehlt.
Fünf Stellen, an denen sich der genaue Blick lohnt, bevor Sie kaufen.
An Rissen, feuchten Stellen, am Zustand von Dachstuhl und Dachhaut, an den Fenstern – sowie am Elektro-Befund.
Ein feuchter Keller kostet rund 30.000 € Sanierung, und ein nicht bewilligungsfähiges Haus ist im schlimmsten Fall sogar wertlos. Beides lässt sich aber vor dem Kauf klären: die Bausubstanz mit einer Beurteilung von Statik und Bausubstanz vor Ort, die Bewilligungslage mit dem Kaufcheck samt Akteneinsicht.
Risse an tragenden Wänden? Zum Tragende-Wand-Schnellcheck

Der Kaufcheck durch den Baumeister: ab 2.640 € brutto.
Das Kurzgutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen kostet bei Grassl ab 2.640 € brutto – mit Begehung, Akteneinsicht und schriftlichem Gutachten. Wer dagegen nur Statik und Bausubstanz vor Ort beurteilen lassen will, zahlt 720 bis 1.200 € brutto.
Begehung, Akteneinsicht bei der Gemeinde, schriftliches Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen
ab2.640 €Preis brutto inkl. 20 % USt.
Statik und Bausubstanz, zum Beispiel Risse oder tragende Wände
720 bis 1.200 €Preis brutto inkl. 20 % USt.
Bestandsplan, Übernahme der Bauführung, Fertigstellungsanzeige
Pauschale1.080 bis 2.880 €dazu kommen die individuellen Kosten für die Planerstellung · Preis brutto inkl. 20 % USt.
Preise der Dipl.-Ing. Franz Grassl GmbH, Stand September 2026.
Den Kaufcheck am Kaufpreis messen.
Gemessen an einem Kaufpreis von 400.000 € bis 1 Mio. € ist der Kaufcheck die günstigste Absicherung des ganzen Projekts. Darüber hinaus ist der Befund Ihr Argument beim Preis.
Wenn Papiere fehlen, prüft ein Befugter die Ausführung.
Oft lässt sich nachträglich bewilligen, aber nicht immer.
Kann keine Bescheinigung des Bauführers vorgelegt werden, ist das Haus stattdessen von einem Befugten (§ 25 Abs 1) auf die bewilligungsgemäße Ausführung zu überprüfen (§ 30 Abs 3 NÖ BO 2014). Der WKO-Praxisleitfaden „Der Bauführer“ nennt die Bescheinigung sogar einen „zwingenden Bestandteil“ der Fertigstellungsanzeige. Genau diese Prüfung übernimmt Grassl mit der Bauführung: Pauschale 1.080 bis 2.880 € brutto, dazu kommen die individuellen Kosten für die Planerstellung.
Schwieriger sind hingegen Häuser, die falsch errichtet wurden oder nie eine Bewilligung hatten. Die nachträgliche Bewilligung ist dann mitunter deutlich aufwändiger. Was falsch steht, steht falsch – deshalb vor dem Kauf prüfen, nicht danach.

Drei Jahre Gewährleistung – wenn sie nicht ausgeschlossen ist.
Die gesetzliche Gewährleistung bei Liegenschaften beträgt drei Jahre (§ 933 ABGB), wird bei Privatverkäufen aber häufig vertraglich ausgeschlossen.
Dann gilt: Was vor dem Kauf nicht geprüft wurde, ist danach Ihr Problem. Der Ausweg liegt daher vor der Unterschrift: Papiere, Bauakt und Substanz prüfen lassen – und mit dem Befund verhandeln.
Altes Haus kaufen: der Kaufcheck in fünf Schritten.
Von der ersten Besichtigung bis zum Preisgespräch
Schritt 1: Papiere anfordern
Baubewilligung, Einreichplan, Fertigstellungsanzeige, Energieausweis
Wann und womit: vor dem zweiten Besichtigungstermin
Schritt 2: Bauakt lesen
Plan gegen Realität: jeder Zubau, jede Gaupe, jede Höhe
Wann und womit: bei der Gemeinde, mit Vollmacht des Eigentümers
Schritt 3: Substanz prüfen
Risse, Feuchte, Dach, Elektrik
Wann und womit: mit dem Baumeister, 720 bis 1.200 € brutto
Schritt 4: Umbau vordenken
Tragende Wände, Statik-Reserven, Bewilligungspflicht des Wunsch-Umbaus (§ 14 NÖ BO 2014)
Wann und womit: Ratgeber Statik und Einreichplan
Schritt 5: Preis verhandeln
Mit Befund und Zahlen
Wann und womit: oder Finger weg
Aus der Praxis
Das „Haus am See“
Ein bestehendes Einfamilienhaus an einem See – wir nennen es daher „Haus am See“. Zuerst wurde vom Planungsbüro Grassl der Bestand vor Ort vermessen, dann das Gebäude baurechtlich in den Konsens überführt, also mit der Bewilligung in Einklang gebracht. Danach folgten die Einreichplanung nach den Wünschen der Familie und die Statik.
Das Ergebnis: ein optisch ansprechender Zubau auf sicherem Fundament – rechtlich ebenso wie statisch. Wer nach dem Kauf umbauen will, braucht zuerst einen Bestandsplan, der zum Akt passt. Wie ein Zubau anschließend eingereicht wird, zeigt der Ratgeber Bauansuchen in NÖ.


Mehr zur Bauführung zum Wochenpreis.
4,9
Durchschnittlich 4,9 von 5 Sternen aus 36 Google-BewertungenStand 10/2026
Google-Rezensionen im Original, Namen gekürzt.
„Wir brauchten einen Energieausweis für den Verkauf eines Hauses — wurde promptest und kostengünstig erledigt! Und dann nahmen wir Beratung für einen komplexen Umbau in Anspruch (Dachgeschoss Ausbau) und wurden umfassend beraten, auf mögliche Stolpersteine hingewiesen!“
Andrea C., Google-Rezension, Mai 2026
„Fachkundig, zuverlässig mit einem gut geschulten Auge und auf dem letzten Stand der Regularien. Nicht nur in Grundstücksbewertungen absolut empfehlenswert!“
Ramona B., Google-Rezension, Jänner 2026
„Die Bewertungen und Einschätzungen rund um mein Haus wurden mit viel Sorgfalt, Fachwissen und Geduld durchgeführt.“
Alfred, Google-Rezension, Februar 2026
In Niederösterreich heißt dieses Papier Fertigstellungsanzeige. Fehlt die Bescheinigung des Bauführers, lassen Sie das Haus von einem Befugten auf die bewilligungsgemäße Ausführung überprüfen (§ 30 Abs 3 NÖ BO 2014). Grassl übernimmt dafür Bestandsplan, Bauführung und Fertigstellungsanzeige: Pauschale 1.080 bis 2.880 € brutto, dazu kommen die individuellen Kosten für die Planerstellung.
Das Kurzgutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen kostet bei Grassl ab 2.640 € brutto, mit Begehung, Akteneinsicht und schriftlichem Gutachten. Eine Beurteilung von Statik und Bausubstanz vor Ort allein kostet 720 bis 1.200 € brutto.
Franz Grassl ist gerichtlich beeideter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Das Kurzgutachten mit Begehung und Akteneinsicht beginnt bei 2.640 € brutto. Ein gerichtliches Vollgutachten für ein Einfamilienhaus kostet ca. 4.000 € brutto.
Ja. Baurechtliche Pflichten hängen am Objekt, nicht am Errichter, und Baurecht verjährt grundsätzlich nicht. Ob sich der Zubau nachträglich bewilligen lässt, ist im Einzelfall zu prüfen – am besten vor dem Kauf.
Drei Jahre bei Liegenschaften (§ 933 ABGB). Bei Privatverkäufen wird sie aber häufig vertraglich ausgeschlossen – deshalb vor der Unterschrift prüfen lassen.
Drei: die Baubewilligung samt bewilligtem Einreichplan, die Fertigstellungsanzeige (§ 30 NÖ BO 2014, in Wien § 128 BO für Wien; im Alltag oft „Benützungsbewilligung“ genannt) und den Energieausweis. Fehlt eines davon, ist das kein Detail, sondern die erste Frage vor dem Notartermin.

Kostenloser Newsletter
Neue Ratgeber, Tipps und Angebote aus dem Planungsbüro Grassl, kostenlos per E-Mail.
Regelmäßige News
Jederzeit abmeldbar
Kostenlos & unverbindlich.

