Auf dem bestehenden Wohnhaus sollte das Dach durch die zusätzliche Last einer Photovoltaikanlage belastet werden. Es war nachzuweisen, dass diese Belastung auch schadlos aufbringbar ist oder dass, im Falle einer Überlastung, Verstärkungen für das Dachtragwerk gemacht werden.
Für eine geplante Photovoltaikanlage musste der Dachstuhl statisch bemessen werden.