Bauführer für Niederösterreich & Wien

Sie bauen. Wir stempeln. – wenn plangemäß gebaut wird.

Kurz gesagt

Ein Bauführer ist bei jedem bewilligungspflichtigen Bau in Niederösterreich Pflicht (§ 25 NÖ BO 2014). Bei uns kostet die Übernahme der Bauführung 54 € pro Woche inklusive USt. – mit Haftung als konzessionierter Baumeister, Erstbegehung, Foto-Kontrolle, Schlussbegehung und Fertigstellungsanzeige. Begehungen vor Ort kommen nach Aufwand dazu.

Gratis Analyse: Rückruf und EignungscheckBauführung anfragenNotfall: Bauführer weg

Ein Mitarbeiter meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden. Kein Online-Abschluss – erst Rückruf, dann Erstbegehung, dann Ihre Entscheidung. Lieber gleich anrufen: +43 2262 62520

  • Von DI Franz Grassl, Baumeister

  • Langenzersdorf · für Korneuburg, Stockerau, ganz NÖ · Wien auf Anfrage

  • Stand Oktober 2026

  • Ø 4,9 von 5 · 36 Google-BewertungenStand 10/2026

Baumeister Franz Grassl mit weißem Helm und verschränkten Armen in einem entkernten Innenraum
DI Franz Grassl, konzessionierter Baumeister – Ihr Bauführer.

Die Kopfschmerzen ohne ordentlichen Bauführer

Acht Situationen, die wir am Telefon hören – jede mit Paragraf belegt, jede mit Ausweg.

Ohne Bauführer darf in Niederösterreich kein bewilligungspflichtiges Vorhaben gebaut werden, und ohne seine Bescheinigung ist die Fertigstellungsanzeige unvollständig (§§ 25, 29 und 30 NÖ BO 2014). Die meisten Probleme entstehen nicht am Bau, sondern bei den Papieren.

  1. Die Gemeinde stoppt Ihren Bau.

    Fehlt der Bauführer – oder ist er nicht geeignet –, untersagt die Baubehörde die Fortsetzung der Arbeiten. Dazu kommt eine Verwaltungsstrafe bis 1.000 €. § 29 Abs 1 Z 2 § 37 Abs 1

    Mit dem Abo: Wir sind vor dem ersten Spatenstich bekannt. Den Befugnisnachweis für Ihre Baubeginnsanzeige bekommen Sie von uns.

  2. Baufirma pleite, Bauführer weg – die Baustelle steht.

    Endet die Funktion des Bauführers vorzeitig, ist der Bau zu unterbrechen, bis ein neuer Bauführer namhaft gemacht ist. Jede Woche Stillstand kostet Zeit und Nerven. § 25 Abs 4

    Mit dem Abo: Erstbegehung binnen Tagen, dann entscheiden wir und übernehmen auch mitten im Bau – zwei bis drei solche Fälle haben wir jedes Quartal.

  3. Das Haus ist fertig – der Stempel fehlt.

    Eine unvollständige Fertigstellungsanzeige gilt als nicht erstattet. Dann ist Ihr Haus rechtlich nicht freigegeben: für den Einzug, den Verkauf, die Bank. § 30 Abs 4

    Mit dem Abo: Schlussbegehung, Bauführerbescheinigung und die vorbereitete Fertigstellungsanzeige sind im Wochenpreis enthalten.

  4. Jahre später fragt die Gemeinde nach.

    Baurecht verjährt nicht. Die Gemeinde kann die Anzeige auch Jahre später verlangen – dann nach den heute gültigen Regeln, und manches ist dann oftmals ohne Baumaßnahmen nicht mehr bescheinigbar. § 30 Abs 4

    Mit dem Abo: Wir schließen im Bau ab, nicht Jahre danach: Die Fertigstellungsanzeige ist das Ziel des Abos, nicht ein Extra.

  5. Ihre Eigenleistung bescheinigt Ihnen keiner.

    Der Bauführer bestätigt ausdrücklich auch, was Sie selbst gebaut haben. Ohne Fotos je Bauabschnitt, Lieferscheine und Prüfbefunde bleibt die Fertigstellungsanzeige unvollständig. § 30 Abs 2 Z 3

    Mit dem Abo: Die Foto-Kontrolle je Bauabschnitt ist im Abo inklusive – Übersicht, Detail, Maß, Datum. So können wir Ihre Eigenleistung mitbescheinigen.

  6. Billig unterschrieben – und übermorgen weg.

    Für die Bescheinigung haftet der Bauführer; der WKO-Praxisleitfaden nennt sie „ein besonders wichtiges Dokument“. Wer alles pauschal unterschreibt und dann nicht mehr erreichbar ist, hilft Ihnen am Ende nicht. § 30 Abs 2 WKO-Leitfaden

    Mit dem Abo: Wir sind seit 1952 da, ohne eine einzige Insolvenz in mehr als 70 Jahren – und bleiben, bis Ihre Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde liegt.

  7. Gebaut wird anders als bewilligt.

    Abweichungen brauchen vorher eine Planänderung oder eine neue Bewilligung; meldepflichtige Abweichungen gehören in die Fertigstellungsanzeige (§ 30 Abs. 2 Z 2 iVm § 16 NÖ BO 2014). Ein Schwarzbau ist nicht immer nachträglich bewilligbar – im schlimmsten Fall droht die Beseitigung. § 16 § 30 Abs 2

    Mit dem Abo: Fragen Sie uns vorher: Wir beraten, ob eine neue Bewilligung nötig ist oder ein Auswechslungsplan parallel zum Bau reicht. Passt etwas nicht, warnen wir schriftlich.

  8. Der Nachbar zeigt an.

    Nachbarn haben Parteistellung für Abstände, Höhen und Immissionen. Eine Anzeige löst eine behördliche Begehung aus – mitten in Ihrem Bauablauf. Parteistellung

    Mit dem Abo: Unsere Begehung prüft die Abstände zum Nachbarn und Plan gegen Ausführung. Eine behördlich veranlasste Begehung begleiten wir nach Aufwand.

Video, 54 Sekunden, mit Untertiteln: „Vier typische Bauprobleme. Ein Haftungsschirm.“ – DI Franz Grassl

Im Video

Vier typische Bauprobleme, ein Haftungsschirm.

Nachbar, Absturzsicherung, Abweichung vom Plan, fehlender Stempel: In diesen vier Momenten steht ein Selbstbauer allein da. Franz Grassl zeigt, wie das Abo jeden davon abdeckt – Bauführer bekannt, Warnung statt Strafe, Auswechslungsplan, Fertigstellungsanzeige.

Gratis Analyse beantragen

Rückruf und Eignungscheck · Ein Mitarbeiter meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden.

Der Ablauf auf einen Blick: sechs Schritte bis zum Stempel

Von der Anfrage bis zur Fertigstellungsanzeige – und was wann kostet.

Die Bauführung beginnt mit Ihrer Baubeginnsanzeige und endet mit der Fertigstellungsanzeige (§§ 26 und 30 NÖ BO 2014). Davor stehen Rückruf und Erstbegehung; erst danach entscheiden beide Seiten.

  1. Anfrage

    Sie schicken uns das Formular: Objektstandort, Vorhaben, Baubescheid und Plan, geplanter Baubeginn.

    Sie

  2. Rückruf

    Ein Mitarbeiter meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden, nennt einen Richtwert und prüft Ihre Unterlagen.

    Wir

  3. Erstbegehung

    Unser Baumeister begeht Ihre Baustelle. Danach entscheiden wir, ob wir das Risiko übernehmen – dann folgen Vereinbarung und AGB.

    Wir

  4. Start

    Sie zeigen den Baubeginn an und geben uns als Bauführer bekannt; den Befugnisnachweis für die Gemeinde bekommen Sie von uns.

    SieWir

  5. Bauphase

    Sie bauen und schicken je Bauabschnitt Fotos. Wir prüfen, begehen nach Aufwand und warnen schriftlich, wenn etwas nicht passt.

    SieWir

  6. Abschluss

    Schlussbegehung, Bauführerbescheinigung, Lageplan: Wir bereiten die Fertigstellungsanzeige vor, Sie geben sie bei der Gemeinde ab.

    WirSie

  • Schritt 1–2 · kostenlosAnfrage und Rückruf: Gratis Analyse mit Richtwert und Eignungscheck.

  • Schritt 3 · ErstbegehungIm Abo inklusive. Ohne Auftragsübernahme 153,60 € pro Stunde.

  • Schritt 4–6 · 54 € pro WocheAb Ihrer Baubeginnsanzeige, je begonnene Woche, quartalsweise im Voraus. Begehungen vor Ort nach Aufwand.

Mitarbeiter mit Grassl-Helm misst bei einer Begehung im Rohbau mit dem Zollstock an Schalung und Bewehrung
Begehung im Rohbau: Plan gegen Ausführung, mit Maß.
Hand hält ein Messgerät mit Display an eine Türleibung auf der Baustelle
Foto-Dokumentation je Bauabschnitt: Übersicht, Detail, Maß, Datum.

Gut zu wissen

Anders bauen als bewilligt?

Fragen Sie vorher. Wir beraten, ob vor dem Weiterbau eine neue Bewilligung nötig ist oder ein Auswechslungsplan parallel zum Bau reicht. Die Planänderung können wir oder ein befugter Dritter machen.

Was kostet ein Bauführer? 54 € pro Woche, alles brutto

Sie zahlen für etwas, das jede Woche da ist: unsere Haftung als konzessionierter Baumeister.

Bauführung für 54 € pro Woche inklusive USt. Ein Ansprechpartner für Ihren Bau. Wir übernehmen als konzessionierter Baumeister die Verantwortung gegenüber der Behörde für die plangemäße und lagerichtige Ausführung – von der Baubeginnsanzeige bis zur Fertigstellungsanzeige.

Erstbegehung bei Übernahme, Foto-Kontrolle und Schlussbegehung sind enthalten. Weitere Vor-Ort-Begehungen, Planung und statische Berechnungen werden nach Aufwand angeboten; die Erstbegehung ohne Auftragsübernahme zum Stundensatz. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise im Vorhinein, das Abo ist wöchentlich jederzeit kündbar. Der Wochenpreis gilt für Bauvorhaben in Niederösterreich, für Wien auf Anfrage.

  • 1 Woche

    je begonnene Woche

    54 €inkl. 20 % USt.

  • 1 Quartal

    13 Wochen, quartalsweise im Voraus

    702 €inkl. 20 % USt.

  • 18 Monate Bauzeit

    78 Wochen – übliche Bauzeit

    4.212 €inkl. 20 % USt.

Im Wochenpreis enthalten

  • Haftung als Bauführer für die bewilligungsgemäße und lagerichtige Ausführung – über die gesamte Bauzeit
  • Erstbegehung bei Start bzw. Übernahme – hier entscheiden wir, ob wir Ihr Projekt übernehmen
  • Zwischenkontrolle per Foto-Dokumentation, die Sie uns schicken
  • Telefonische Erreichbarkeit bei kleineren Fragen
  • Schlussbegehung, Bauführerbescheinigung und Fertigstellungsanzeige – einmal

Nach Aufwand

  • Begehung vor Ort während des Baus: Sicherheit, Abstände, Plan-Abgleich153,60 € pro Stunde · in der Praxis rund 360 € je Begehung, bei einem Haus meist etwa vier
  • Behördlich veranlasste Begehung (z. B. nach einer Anzeige durch Dritte), Detailzeichnungen, statische Berechnungen, Auswechslungsplan153,60–180 € pro Stunde
  • Erstbegehung, wenn wir den Auftrag nicht übernehmen153,60 € pro Stunde
  • Zusatzbesuche bei Mängeln nach der Schlussbegehunggegebenenfalls nach Aufwand

Rechenbeispiel Einfamilienhaus: 18 Monate Bauzeit = 4.212 €, dazu etwa vier Begehungen zu je rund 360 € – zusammen rund 5.650 € inklusive USt. Wer schneller baut, zahlt weniger.

Video, 49 Sekunden, mit Untertiteln: „Wofür zahlst du beim Bauführer eigentlich?“ – DI Franz Grassl

Im Video

„Ich zahle jede Woche, auch wenn nichts passiert?“

Der häufigste Einwand gegen das Abo. Franz Grassl erklärt, wofür Sie bezahlen: für die Haftung, die jede Woche da ist – Hand auf dem Plan, Konzession, Verantwortung.

So wird abgerechnet

  • Je begonnene Woche, quartalsweise im Voraus. Die Quartale: September–November, Dezember–Februar, März–Mai, Juni–August.
  • Start mit Ihrer Baubeginnsanzeige. Ab da beginnt unser Risiko. Ende mit Schlussbegehung und Fertigstellungsanzeige.
  • Keine Mindestlaufzeit. Wöchentlich jederzeit kündbar. Endet der Bau früher, bekommen Sie zu viel Bezahltes aliquot zurück.
  • Baustopp wegen Winter, Geld oder Behörde? Das Abo läuft weiter, weil das Risiko weiterläuft. Im Härtefall: verminderter Tarif oder Ruhendstellung.

Alle Preise inklusive 20 % USt. Stundensätze: Techniker und Begehung 153,60 €, Statik und Architektur 180 €.

Was Ihnen das Bauführungs-Abo bringt

Ein Ansprechpartner für Ihren Bau – von der Baubeginnsanzeige bis zum Stempel.

  • Haftung beim Baumeister – jede Woche

    Wir stehen gegenüber der Behörde für die bewilligungsgemäße und lagerichtige Ausführung gerade, über die gesamte Bauzeit.

  • Ein Ansprechpartner für Ihren Bau

    Kleinere Fragen klären Sie telefonisch – inklusive. Größere Themen planen wir mit Ihnen, bevor gebaut wird.

  • Fair abgerechnet

    Je begonnene Woche statt Pauschale: Wer schneller baut, zahlt weniger. Keine Mindestlaufzeit, zu viel Bezahltes kommt aliquot zurück.

  • Foto-Kontrolle statt Dauerbesuch

    Sie schicken je Bauabschnitt Fotos – Übersicht, Detail, Maß, Datum. Das macht auch Ihre Eigenleistung bescheinigungsfähig.

  • Fertigstellungsanzeige inklusive

    Schlussbegehung, Bauführerbescheinigung und die vorbereitete Anzeige gehören zum Wochenpreis. Sie geben sie nur noch ab.

  • Wir bleiben, bis der Stempel liegt

    Seit 1952 in Langenzersdorf, in dritter Generation, ohne eine einzige Insolvenz in mehr als 70 Jahren.

Video, 45 Sekunden, mit Untertiteln: „Bauführer weg. Muss der Bau jetzt stehen?“ – DI Franz Grassl

Notfall

Bauführer weg – muss der Bau jetzt stehen?

Ja, vorübergehend. Und es ist lösbar.

Endet die Funktion des Bauführers vorzeitig – Baufirma insolvent, Bauführer verstorben oder zurückgelegt –, ist die Ausführung zu unterbrechen, bis ein neuer Bauführer namhaft gemacht ist (§ 25 Abs 4 NÖ BO 2014). Das schreibt das Gesetz vor, nicht wir. Übernahmen mitten im Bau sind möglich und üblich – zwei bis drei solche Fälle haben wir jedes Quartal.

  1. Erstbegehung binnen Tagen. Halten Sie Baubescheid und Einreichplan bereit – dann geht es am schnellsten.
  2. Entscheidung. Wir prüfen, ob wir das Risiko übernehmen.
  3. Bekanntgabe bei der Gemeinde. Dann geht es weiter. Das Abo startet ab der Übernahme; Vorleistungen anderer werden nicht nachverrechnet.

Notfall-Rückruf anfordern  +43 2262 62520

Erreichbar Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr. Ein Mitarbeiter meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden.

Haus fertig, aber der Stempel fehlt?

Kann keine Bauführerbescheinigung vorgelegt werden, muss ein Befugter das Bauwerk auf bewilligungsgemäße Ausführung überprüfen (§ 30 Abs 3). Das übernehmen wir: Bestandsplan, Übernahme der Bauführung, Fertigstellungsanzeige. Die Bauführung kostet in diesem Fall pauschal 1.080 bis 2.880 € inklusive USt., der Plan wird zusätzlich verrechnet. Bei gröberen Abweichungen erstellen wir den Auswechslungsplan, den die Behörde verlangt.

Seit 1952 da – und da, bis Ihr Stempel liegt

Ein Bauführer haftet über Jahre. Deshalb zählt, ob es ihn dann noch gibt.

  • 1952gegründet – heute in dritter Generation

  • 3.000+Einreichpläne aus unserem Planungsbüro

  • 0Insolvenzen in mehr als 70 Jahren

  • 4,9Durchschnittlich 4,9 von 5 Sternen aus 36 Google-BewertungenStand 10/2026

Weißer Grassl-Helm auf historischen Plänen aus dem Jahr 1933, daneben Firmenstempel und alte Schwarzweißfotos
Aus dem Archiv: Pläne, Stempel und Fotos aus drei Generationen.

„Vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Fertigstellung unseres Projekts fühlten wir uns durchweg kompetent, persönlich und professionell betreut.“

Renate S., Google-Bewertung, Oktober 2025

„Den Termin haben wir ohne lange Wartezeit innerhalb einer Woche bekommen und die Beratung war schnell, unkompliziert und sehr kompetent.“

Michael S., Google-Bewertung, Juli 2026

„Besonders schätze ich seine Zuverlässigkeit und die transparente Kommunikation. Er hat immer eine passende Lösung parat und bringt dabei eine angenehme Ruhe in jedes Projekt.“

Thomas M., Google-Bewertung, Jänner 2025

Kundenfeedback, 95 Sekunden, mit Untertiteln: Ilona Vicente über die Zusammenarbeit mit Baumeister Grassl.

Aus der Praxis

Fertigstellungsanzeige für ein Haus in Mistelbach

Oskar M. aus Mistelbach hat in seinem Haus 2 Wohnungen getrennt und einen Treppenaufstieg geschlossen. Die Gemeinde teilt ihm mit, dass er dafür auch eine Fertigstellungsanzeige braucht. Sein „Baumeister“ ist aber nicht befugt, eine solche auszustellen. Herr M. ist verzweifelt, weil er eine Wohnung schon vermieten möchte, und wendet sich an uns. Wir können kurzfristig – nach einem Baustellenbesuch und Check unsererseits – die erforderlichen Dokumente erstellen und die Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde einbringen. Der Hauseigentümer ist happy, und die Mieter, denen er bereits zugesagt hat, auch.

Bauführung anfragen

Gratis Analyse: Rückruf und Eignungscheck – kein Online-Abschluss, keine Verpflichtung.

Sie schicken uns die wichtigsten Eckdaten. Ein Mitarbeiter meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden. Im Rückruf nennen wir einen Richtwert und prüfen, ob Ihr Vorhaben zu uns passt. Im Notfall kreuzen Sie „Bauführer weg“ an – dann melden wir uns vorrangig.

    Die erste Frage ist immer: Wo steht Ihr Bau?

    Baubescheid und Plan vorhanden? *

    Notfall: Ist Ihr Bauführer weg? *




    Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten: www.baufirma-grassl.at/datenschutzerklaerung/




    Thomas oder Sarah melden sich werktags innerhalb von 24 Stunden.

    Ein Mitarbeiter meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden.

    Das hilft beim Rückruf

    • Baubescheid (Baubewilligung) und Einreichplan
    • Geplanter oder tatsächlicher Baubeginn
    • Bei einer Übernahme: Fotos vom aktuellen Stand

    So geht es weiter

    • Rückruf werktags binnen 24 Stunden, mit Richtwert
    • Erstbegehung – im Abo inklusive; ohne Auftragsübernahme 153,60 € pro Stunde
    • Sie entscheiden, wir entscheiden – dann Vereinbarung
    • Baumeister-Zeichen

      Baumeister konzessioniert

    • Ø 4,9 von 5 · 36 Google-Bewertungen

    • über 3.000 Einreichpläne

    Was macht ein Bauführer – und wer haftet für Ihren Bau?

    Pflicht bei jedem bewilligten Bau, verantwortlich bis zum Stempel.

    Der Bauführer überwacht, dass gebaut wird, was bewilligt ist – an der richtigen Stelle und sicher (§ 25 Abs 2 NÖ BO 2014). Am Ende bescheinigt er die bewilligungsgemäße und lagerichtige Ausführung, ausdrücklich auch Ihre Eigenleistung. Ohne diese Bauführerbescheinigung ist Ihre Fertigstellungsanzeige unvollständig (§ 30 Abs 2 und 4).

    Bauführer darf nur sein, wer gewerberechtlich oder als Ziviltechniker zur Planung oder Berechnung des Vorhabens und zur Übernahme der Bauleitung befugt ist – in der Praxis meist ein konzessionierter Baumeister, bei Holzbauten auch ein Holzbaumeister.

    Video, 44 Sekunden, mit Untertiteln: „Wer haftet eigentlich für deinen Bau?“ – DI Franz Grassl

    Bauführer ist nicht Bauaufsicht

    Die Örtliche Bauaufsicht kontrolliert Qualität, Gewerke, Rechnungen und Abnahme – freiwillig und in Ihrem Auftrag. Der Bauführer ist Pflicht und steht gegenüber der Behörde für die bewilligungsgemäße Ausführung gerade. Die Bauleitung organisiert den Bau – das macht die Baufirma.

    Wer haftet?

    Für die Bauführerbescheinigung haftet der Bauführer. Der WKO-Praxisleitfaden „Der Bauführer“ nennt sie „ein besonders wichtiges Dokument“; nach Schadenersatzrecht haftet der Bauführer auch für übernommene Tätigkeiten, für die ihm Kenntnisse fehlen. Genau deshalb kostet Bauführung etwas – und genau deshalb gehört sie zu jemandem, der dafür geradesteht.

    RolleBauführerÖrtliche BauaufsichtBauleitung
    Pflicht?Ja, bei bewilligungspflichtigen Vorhaben (§ 25 Abs 2)Nein, im privaten Bereich freiwilligSache der Baufirma
    Aufgabeüberwacht die bewilligungsgemäße Ausführung, bescheinigt sie samt Lagerichtigkeit, haftet dafürQualität, Gewerke, Rechnungen, Abnahmeorganisiert den Bau
    Arbeitet fürgegenüber der Behörde, beauftragt von IhnenSie als Bauherrndie Baufirma
    Bei Grassl54 € pro WocheBauherrenbegleitung ab 7.200 €–
    Alle Preise inklusive 20 % USt. Örtliche Bauaufsicht regulär 24.000 bis etwa 220.000 € je nach Projektgröße, herkömmliches Einfamilienhaus rund 44.000 €.

    Kostenlose Checkliste

    Baukontroll-Checkliste

    Deckblatt der Baukontroll-Checkliste

    Wer kontrolliert die, die bauen?

    PDF · 4 Seiten · 16 Punkte
    mit drei Stufen der Kontrolle und Preisen

    Die Punkte, an denen es am Bau teuer wird – und wie Sie sie kontrollieren, bevor zugeschüttet, verschlossen oder bezahlt ist. Vom Fundament bis zur Abnahme.

    1. E-Mail eintragen
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    Sie suchen einen Bauführer für Ihren Bau? Gratis Analyse: Rückruf und Eignungscheck.Bauführung anfragen

    Baubeginnsanzeige und Fertigstellungsanzeige: die zwei Papiere des Bauführers

    Am Anfang die Bekanntgabe, am Ende der Stempel.

    Baubeginnsanzeige: Ab hier beginnt die Bauführung

    Den Beginn der Bauarbeiten zeigen Sie der Gemeinde vorher an (§ 26 NÖ BO 2014). Spätestens mit dieser Meldung geben Sie Ihren Bauführer bekannt und legen seinen Befugnisnachweis bei (§ 25 Abs 3). Beginnen Sie nicht innerhalb von vier Wochen ab dem angegebenen Datum, wird die Anzeige unwirksam (§ 26).

    Fehlt der Bauführer oder ist er nicht geeignet, untersagt die Baubehörde die Fortsetzung der Arbeiten (§ 29 Abs 1 Z 2). Der Ausweg ist einfach: Klären Sie den Bauführer vor dem ersten Spatenstich. Schwarz beginnen und später legalisieren ist immer teurer.

    Das brauchen Sie für den Start

    • Baubescheid und Einreichplan. Die Baubewilligung liegt vor.
    • Baubeginnsanzeige an die Gemeinde. Vor dem Beginn, nicht danach.
    • Bekanntgabe des Bauführers. Den Befugnisnachweis dafür bekommen Sie von uns.

    Bauführerbescheinigung und Fertigstellungsanzeige: der Stempel am Ende

    Ist Ihr Bau fertig, zeigen Sie das der Gemeinde an – mit der Fertigstellungsanzeige nach § 30 NÖ BO 2014. Im Alltag hört man dafür oft noch „Fertigstellungsmeldung“ oder „Benützungsbewilligung“; in Niederösterreich heißt das Papier Fertigstellungsanzeige. Dazu gehören (§ 30 Abs 2):

    • bei Neu- und Zubauten ein Lageplan mit der Bescheinigung des Bauführers über die lagerichtige Ausführung,
    • Angaben über meldepflichtige Abweichungen (§ 16),
    • die Bescheinigung des Bauführers über die bewilligungsgemäße Ausführung – auch Ihrer Eigenleistung – samt Einhaltung der Anforderungen aus dem Energieausweis,
    • die in der Baubewilligung vorgeschriebenen Befunde und Bescheinigungen,
    • wo Bebauungsplan oder Gemeinderat es vorschreiben, der Nachweis über die Herstellung des Bezugsniveaus (§ 12a).

    Ist die Anzeige unvollständig, gilt sie als nicht erstattet (§ 30 Abs 4). Dann ist Ihr Haus rechtlich nicht freigegeben – für den Einzug, den Verkauf, die Bank. Deshalb gehören Schlussbegehung, Bauführerbescheinigung und die vorbereitete Anzeige bei uns zum Wochenpreis.

    Baumeister Franz Grassl am Schreibtisch mit Plan, Firmenstempel, weißem Helm und Planrollen
    Am Ende steht der Stempel: die Bescheinigung des Bauführers.

    Drei Tipps, damit der Stempel nicht wartet

    • Befunde während des Baus sammeln. Nicht am Ende suchen: Elektro-Prüfbefund, Rauchfang, Heizkessel, Atteste über Sicherheitsverglasung, Kanalbefund, Nachweise über Dämmstärken (Fotos).
    • Absturzsicherung vor der Schlussbegehung. Ohne Stiegen- und Balkongeländer gibt es kein Sanctus.
    • Eigenleistung dokumentieren. Was Sie selbst gebaut haben, bescheinigt der Bauführer mit – Fotos je Bauabschnitt machen das möglich.

    Fragen und Antworten zur Bauführung

    Die Fragen, die am Telefon kommen – und unsere Antworten.

    Was kostet ein Bauführer?

    Bei uns 54 € pro Woche inklusive USt. für Bauvorhaben in Niederösterreich (Wien auf Anfrage), abgerechnet je begonnene Woche und quartalsweise im Voraus. Ein Quartal (13 Wochen) kostet 702 €, 18 Monate Bauzeit (78 Wochen) 4.212 €. Erstbegehung, Foto-Kontrolle, Schlussbegehung und Bauführerbescheinigung sind enthalten. Begehungen vor Ort während des Baus kommen nach Aufwand dazu: rund 360 € je Begehung, bei einem Haus meist etwa vier.

    Wer darf Bauführer sein?

    Nur wer gewerberechtlich oder als Ziviltechniker zur Planung oder Berechnung des Bauvorhabens und zur Übernahme der Bauleitung befugt ist (§ 25 Abs 2 NÖ BO 2014) – in der Praxis meist ein konzessionierter Baumeister, bei Holzbauten auch ein Holzbaumeister. Der Befugnisnachweis kommt mit der Baubeginnsanzeige zur Gemeinde (§ 25 Abs 3). Selbst bauen dürfen Sie trotzdem: Ihre Eigenleistung bescheinigt der Bauführer mit (§ 30 Abs 2 Z 3).

    Warum brauche ich überhaupt einen Bauführer?

    Weil Sie ohne ihn nicht bauen dürfen: Der Bauführer wird mit der Baubeginnsanzeige bekanntgegeben und überwacht die bewilligungsgemäße Ausführung – sonst untersagt die Baubehörde den Bau. Und weil nur er die Bescheinigung für Ihre Fertigstellungsanzeige ausstellt (§§ 25, 26, 29, 30 NÖ BO 2014).

    Ich zahle jede Woche – auch wenn nichts passiert?

    Sie zahlen für etwas, das jede Woche da ist: unsere Haftung als konzessionierter Baumeister für Ihren Bau. Absturzsicherung, Nachbar, Behörde – das Risiko schläft nicht, auch im Winter nicht.

    Warum ein Abo statt einer Pauschale?

    Weil Pauschalen unfair sind – für beide Seiten. Wer in zwölf Monaten fertig ist, zahlt weniger als der, der drei Jahre braucht. Sie haben es selbst in der Hand: schneller bauen heißt weniger zahlen.

    Andere machen das für 500 € pauschal. Warum mehr zahlen?

    Manche unterschreiben alles – und sind übermorgen weg. Wir sind seit 1952 da und bleiben, bis Ihre Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde liegt. Über drei Jahre kostet das mehr als eine Billigpauschale; dafür haftet jemand, den es dann noch gibt.

    Was ist, wenn ich im Winter nicht baue?

    Das Abo läuft weiter, weil unser Risiko weiterläuft. Ist wirklich etwas Schwieriges passiert, reden wir: verminderter Tarif oder Ruhendstellung im Härtefall.

    Wie und wann endet die Bauführung?

    Mit der Schlussbegehung und der Fertigstellungsanzeige. Keine Mindestlaufzeit; Sie können jederzeit aussteigen – abgerechnet wird nach begonnener Woche, zu viel Bezahltes bekommen Sie aliquot zurück.

    Kontrollieren Sie auch meine Baufirma?

    Nein – das ist die Örtliche Bauaufsicht, eine andere Leistung. Als Bauführer prüfen wir, dass gebaut wird, was bewilligt ist, und dass es sicher ist. Wollen Sie Qualität und Rechnungen kontrolliert haben: Bauherrenbegleitung ab 7.200 € inklusive USt. Mehr unter Örtliche Bauaufsicht.

    Reicht die Foto-Dokumentation, oder kommen Sie auf die Baustelle?

    Bei einer Garage reichen gute Fotos. Bei einem Haus fahren wir in der Regel hin – nach Aufwand, rund 360 € inklusive USt. je Begehung, meist etwa viermal in der Bauzeit. Die Erst- und die Schlussbegehung sind im Abo immer inklusive.

    Ich baue selbst – was muss ich nachweisen?

    Eigenleistung ist bescheinigungspflichtig: Der Bauführer bestätigt auch, was Sie selbst gebaut haben (§ 30 Abs 2 Z 3 NÖ BO 2014). Fotos je Bauabschnitt, Lieferscheine, Prüfbefunde der Gewerke – dann ist die Fertigstellungsanzeige vollständig.

    Was passiert, wenn mein Bauführer in Niederösterreich zurücklegt oder die Baufirma pleite ist?

    Bis ein neuer Bauführer namhaft gemacht ist, ruht der Bau – das schreibt das Gesetz vor, nicht wir (§ 25 Abs 4 NÖ BO 2014). Wir machen die Erstbegehung binnen Tagen, entscheiden danach, ob wir das Risiko übernehmen, und geben uns bei der Gemeinde bekannt.

    Wann steigen Sie aus?

    Wenn Sicherheit vernachlässigt oder gegen den Plan gebaut wird: erst eine schriftliche Warnung, dann die Zurücklegung. Das schützt Sie genauso wie uns.

    Rechtsgrundlagen

    Nachlesen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

    Bauen in Wien? Dort gilt die Bauordnung für Wien: Auch dort braucht es einen Bauführer, dazu oft einen Prüfingenieur und ein Bauwerksbuch. Was davon wir für Ihr Vorhaben übernehmen und zu welchen Bedingungen, klären wir im Rückruf.

    Rechtsstand: NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 9/2026 (RIS, abgerufen am 30.09.2026). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

    Weiterlesen

    Zwei Ratgeber, die an die Bauführung anschließen.

    Weißer Grassl-Bauhelm, Planrollen, Firmenstempel und historische Pläne auf dem Tisch

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