Sie bauen. Wir stempeln. – wenn plangemäß gebaut wird.
Kurz gesagt
Ein Bauführer ist bei jedem bewilligungspflichtigen Bau in Niederösterreich Pflicht (§ 25 NÖ BO 2014). Bei uns kostet die Übernahme der Bauführung 54 € pro Woche inklusive USt. – mit Haftung als konzessionierter Baumeister, Erstbegehung, Foto-Kontrolle, Schlussbegehung und Fertigstellungsanzeige. Begehungen vor Ort kommen nach Aufwand dazu.
Gratis Analyse: Rückruf und EignungscheckBauführung anfragenNotfall: Bauführer weg
Ein Mitarbeiter meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden. Kein Online-Abschluss – erst Rückruf, dann Erstbegehung, dann Ihre Entscheidung. Lieber gleich anrufen: +43 2262 62520

Acht Situationen, die wir am Telefon hören – jede mit Paragraf belegt, jede mit Ausweg.
Ohne Bauführer darf in Niederösterreich kein bewilligungspflichtiges Vorhaben gebaut werden, und ohne seine Bescheinigung ist die Fertigstellungsanzeige unvollständig (§§ 25, 29 und 30 NÖ BO 2014). Die meisten Probleme entstehen nicht am Bau, sondern bei den Papieren.
Fehlt der Bauführer – oder ist er nicht geeignet –, untersagt die Baubehörde die Fortsetzung der Arbeiten. Dazu kommt eine Verwaltungsstrafe bis 1.000 €. § 29 Abs 1 Z 2 § 37 Abs 1
Mit dem Abo: Wir sind vor dem ersten Spatenstich bekannt. Den Befugnisnachweis für Ihre Baubeginnsanzeige bekommen Sie von uns.
Endet die Funktion des Bauführers vorzeitig, ist der Bau zu unterbrechen, bis ein neuer Bauführer namhaft gemacht ist. Jede Woche Stillstand kostet Zeit und Nerven. § 25 Abs 4
Mit dem Abo: Erstbegehung binnen Tagen, dann entscheiden wir und übernehmen auch mitten im Bau – zwei bis drei solche Fälle haben wir jedes Quartal.
Eine unvollständige Fertigstellungsanzeige gilt als nicht erstattet. Dann ist Ihr Haus rechtlich nicht freigegeben: für den Einzug, den Verkauf, die Bank. § 30 Abs 4
Mit dem Abo: Schlussbegehung, Bauführerbescheinigung und die vorbereitete Fertigstellungsanzeige sind im Wochenpreis enthalten.
Baurecht verjährt nicht. Die Gemeinde kann die Anzeige auch Jahre später verlangen – dann nach den heute gültigen Regeln, und manches ist dann oftmals ohne Baumaßnahmen nicht mehr bescheinigbar. § 30 Abs 4
Mit dem Abo: Wir schließen im Bau ab, nicht Jahre danach: Die Fertigstellungsanzeige ist das Ziel des Abos, nicht ein Extra.
Der Bauführer bestätigt ausdrücklich auch, was Sie selbst gebaut haben. Ohne Fotos je Bauabschnitt, Lieferscheine und Prüfbefunde bleibt die Fertigstellungsanzeige unvollständig. § 30 Abs 2 Z 3
Mit dem Abo: Die Foto-Kontrolle je Bauabschnitt ist im Abo inklusive – Übersicht, Detail, Maß, Datum. So können wir Ihre Eigenleistung mitbescheinigen.
Für die Bescheinigung haftet der Bauführer; der WKO-Praxisleitfaden nennt sie „ein besonders wichtiges Dokument“. Wer alles pauschal unterschreibt und dann nicht mehr erreichbar ist, hilft Ihnen am Ende nicht. § 30 Abs 2 WKO-Leitfaden
Mit dem Abo: Wir sind seit 1952 da, ohne eine einzige Insolvenz in mehr als 70 Jahren – und bleiben, bis Ihre Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde liegt.
Abweichungen brauchen vorher eine Planänderung oder eine neue Bewilligung; meldepflichtige Abweichungen gehören in die Fertigstellungsanzeige (§ 30 Abs. 2 Z 2 iVm § 16 NÖ BO 2014). Ein Schwarzbau ist nicht immer nachträglich bewilligbar – im schlimmsten Fall droht die Beseitigung. § 16 § 30 Abs 2
Mit dem Abo: Fragen Sie uns vorher: Wir beraten, ob eine neue Bewilligung nötig ist oder ein Auswechslungsplan parallel zum Bau reicht. Passt etwas nicht, warnen wir schriftlich.
Nachbarn haben Parteistellung für Abstände, Höhen und Immissionen. Eine Anzeige löst eine behördliche Begehung aus – mitten in Ihrem Bauablauf. Parteistellung
Mit dem Abo: Unsere Begehung prüft die Abstände zum Nachbarn und Plan gegen Ausführung. Eine behördlich veranlasste Begehung begleiten wir nach Aufwand.
Im Video
Vier typische Bauprobleme, ein Haftungsschirm.
Nachbar, Absturzsicherung, Abweichung vom Plan, fehlender Stempel: In diesen vier Momenten steht ein Selbstbauer allein da. Franz Grassl zeigt, wie das Abo jeden davon abdeckt – Bauführer bekannt, Warnung statt Strafe, Auswechslungsplan, Fertigstellungsanzeige.
Rückruf und Eignungscheck · Ein Mitarbeiter meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden.
Von der Anfrage bis zur Fertigstellungsanzeige – und was wann kostet.
Die Bauführung beginnt mit Ihrer Baubeginnsanzeige und endet mit der Fertigstellungsanzeige (§§ 26 und 30 NÖ BO 2014). Davor stehen Rückruf und Erstbegehung; erst danach entscheiden beide Seiten.
Anfrage
Sie schicken uns das Formular: Objektstandort, Vorhaben, Baubescheid und Plan, geplanter Baubeginn.
Sie
Rückruf
Ein Mitarbeiter meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden, nennt einen Richtwert und prüft Ihre Unterlagen.
Wir
Erstbegehung
Unser Baumeister begeht Ihre Baustelle. Danach entscheiden wir, ob wir das Risiko übernehmen – dann folgen Vereinbarung und AGB.
Wir
Start
Sie zeigen den Baubeginn an und geben uns als Bauführer bekannt; den Befugnisnachweis für die Gemeinde bekommen Sie von uns.
SieWir
Bauphase
Sie bauen und schicken je Bauabschnitt Fotos. Wir prüfen, begehen nach Aufwand und warnen schriftlich, wenn etwas nicht passt.
SieWir
Abschluss
Schlussbegehung, Bauführerbescheinigung, Lageplan: Wir bereiten die Fertigstellungsanzeige vor, Sie geben sie bei der Gemeinde ab.
WirSie
Schritt 1–2 · kostenlosAnfrage und Rückruf: Gratis Analyse mit Richtwert und Eignungscheck.
Schritt 3 · ErstbegehungIm Abo inklusive. Ohne Auftragsübernahme 153,60 € pro Stunde.
Schritt 4–6 · 54 € pro WocheAb Ihrer Baubeginnsanzeige, je begonnene Woche, quartalsweise im Voraus. Begehungen vor Ort nach Aufwand.


Gut zu wissen
Anders bauen als bewilligt?
Fragen Sie vorher. Wir beraten, ob vor dem Weiterbau eine neue Bewilligung nötig ist oder ein Auswechslungsplan parallel zum Bau reicht. Die Planänderung können wir oder ein befugter Dritter machen.
Sie zahlen für etwas, das jede Woche da ist: unsere Haftung als konzessionierter Baumeister.
Bauführung für 54 € pro Woche inklusive USt. Ein Ansprechpartner für Ihren Bau. Wir übernehmen als konzessionierter Baumeister die Verantwortung gegenüber der Behörde für die plangemäße und lagerichtige Ausführung – von der Baubeginnsanzeige bis zur Fertigstellungsanzeige.
Erstbegehung bei Übernahme, Foto-Kontrolle und Schlussbegehung sind enthalten. Weitere Vor-Ort-Begehungen, Planung und statische Berechnungen werden nach Aufwand angeboten; die Erstbegehung ohne Auftragsübernahme zum Stundensatz. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise im Vorhinein, das Abo ist wöchentlich jederzeit kündbar. Der Wochenpreis gilt für Bauvorhaben in Niederösterreich, für Wien auf Anfrage.
1 Woche
je begonnene Woche
54 €inkl. 20 % USt.
1 Quartal
13 Wochen, quartalsweise im Voraus
702 €inkl. 20 % USt.
18 Monate Bauzeit
78 Wochen – übliche Bauzeit
4.212 €inkl. 20 % USt.
Rechenbeispiel Einfamilienhaus: 18 Monate Bauzeit = 4.212 €, dazu etwa vier Begehungen zu je rund 360 € – zusammen rund 5.650 € inklusive USt. Wer schneller baut, zahlt weniger.
Im Video
„Ich zahle jede Woche, auch wenn nichts passiert?“
Der häufigste Einwand gegen das Abo. Franz Grassl erklärt, wofür Sie bezahlen: für die Haftung, die jede Woche da ist – Hand auf dem Plan, Konzession, Verantwortung.
Alle Preise inklusive 20 % USt. Stundensätze: Techniker und Begehung 153,60 €, Statik und Architektur 180 €.
Ein Ansprechpartner für Ihren Bau – von der Baubeginnsanzeige bis zum Stempel.
Haftung beim Baumeister – jede Woche
Wir stehen gegenüber der Behörde für die bewilligungsgemäße und lagerichtige Ausführung gerade, über die gesamte Bauzeit.
Ein Ansprechpartner für Ihren Bau
Kleinere Fragen klären Sie telefonisch – inklusive. Größere Themen planen wir mit Ihnen, bevor gebaut wird.
Fair abgerechnet
Je begonnene Woche statt Pauschale: Wer schneller baut, zahlt weniger. Keine Mindestlaufzeit, zu viel Bezahltes kommt aliquot zurück.
Foto-Kontrolle statt Dauerbesuch
Sie schicken je Bauabschnitt Fotos – Übersicht, Detail, Maß, Datum. Das macht auch Ihre Eigenleistung bescheinigungsfähig.
Fertigstellungsanzeige inklusive
Schlussbegehung, Bauführerbescheinigung und die vorbereitete Anzeige gehören zum Wochenpreis. Sie geben sie nur noch ab.
Wir bleiben, bis der Stempel liegt
Seit 1952 in Langenzersdorf, in dritter Generation, ohne eine einzige Insolvenz in mehr als 70 Jahren.
Notfall
Ja, vorübergehend. Und es ist lösbar.
Endet die Funktion des Bauführers vorzeitig – Baufirma insolvent, Bauführer verstorben oder zurückgelegt –, ist die Ausführung zu unterbrechen, bis ein neuer Bauführer namhaft gemacht ist (§ 25 Abs 4 NÖ BO 2014). Das schreibt das Gesetz vor, nicht wir. Übernahmen mitten im Bau sind möglich und üblich – zwei bis drei solche Fälle haben wir jedes Quartal.
Notfall-Rückruf anfordern +43 2262 62520
Erreichbar Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr. Ein Mitarbeiter meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden.
Kann keine Bauführerbescheinigung vorgelegt werden, muss ein Befugter das Bauwerk auf bewilligungsgemäße Ausführung überprüfen (§ 30 Abs 3). Das übernehmen wir: Bestandsplan, Übernahme der Bauführung, Fertigstellungsanzeige. Die Bauführung kostet in diesem Fall pauschal 1.080 bis 2.880 € inklusive USt., der Plan wird zusätzlich verrechnet. Bei gröberen Abweichungen erstellen wir den Auswechslungsplan, den die Behörde verlangt.
Ein Bauführer haftet über Jahre. Deshalb zählt, ob es ihn dann noch gibt.
1952gegründet – heute in dritter Generation
3.000+Einreichpläne aus unserem Planungsbüro
0Insolvenzen in mehr als 70 Jahren
4,9Durchschnittlich 4,9 von 5 Sternen aus 36 Google-BewertungenStand 10/2026

„Vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Fertigstellung unseres Projekts fühlten wir uns durchweg kompetent, persönlich und professionell betreut.“
Renate S., Google-Bewertung, Oktober 2025
„Den Termin haben wir ohne lange Wartezeit innerhalb einer Woche bekommen und die Beratung war schnell, unkompliziert und sehr kompetent.“
Michael S., Google-Bewertung, Juli 2026
„Besonders schätze ich seine Zuverlässigkeit und die transparente Kommunikation. Er hat immer eine passende Lösung parat und bringt dabei eine angenehme Ruhe in jedes Projekt.“
Thomas M., Google-Bewertung, Jänner 2025
Aus der Praxis
Fertigstellungsanzeige für ein Haus in Mistelbach
Oskar M. aus Mistelbach hat in seinem Haus 2 Wohnungen getrennt und einen Treppenaufstieg geschlossen. Die Gemeinde teilt ihm mit, dass er dafür auch eine Fertigstellungsanzeige braucht. Sein „Baumeister“ ist aber nicht befugt, eine solche auszustellen. Herr M. ist verzweifelt, weil er eine Wohnung schon vermieten möchte, und wendet sich an uns. Wir können kurzfristig – nach einem Baustellenbesuch und Check unsererseits – die erforderlichen Dokumente erstellen und die Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde einbringen. Der Hauseigentümer ist happy, und die Mieter, denen er bereits zugesagt hat, auch.
Gratis Analyse: Rückruf und Eignungscheck – kein Online-Abschluss, keine Verpflichtung.
Sie schicken uns die wichtigsten Eckdaten. Ein Mitarbeiter meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden. Im Rückruf nennen wir einen Richtwert und prüfen, ob Ihr Vorhaben zu uns passt. Im Notfall kreuzen Sie „Bauführer weg“ an – dann melden wir uns vorrangig.
Ein Mitarbeiter meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden.
Das hilft beim Rückruf
So geht es weiter

Baumeister konzessioniert
Ø 4,9 von 5 · 36 Google-Bewertungen
über 3.000 Einreichpläne
Pflicht bei jedem bewilligten Bau, verantwortlich bis zum Stempel.
Der Bauführer überwacht, dass gebaut wird, was bewilligt ist – an der richtigen Stelle und sicher (§ 25 Abs 2 NÖ BO 2014). Am Ende bescheinigt er die bewilligungsgemäße und lagerichtige Ausführung, ausdrücklich auch Ihre Eigenleistung. Ohne diese Bauführerbescheinigung ist Ihre Fertigstellungsanzeige unvollständig (§ 30 Abs 2 und 4).
Bauführer darf nur sein, wer gewerberechtlich oder als Ziviltechniker zur Planung oder Berechnung des Vorhabens und zur Übernahme der Bauleitung befugt ist – in der Praxis meist ein konzessionierter Baumeister, bei Holzbauten auch ein Holzbaumeister.
Bauführer ist nicht Bauaufsicht
Die Örtliche Bauaufsicht kontrolliert Qualität, Gewerke, Rechnungen und Abnahme – freiwillig und in Ihrem Auftrag. Der Bauführer ist Pflicht und steht gegenüber der Behörde für die bewilligungsgemäße Ausführung gerade. Die Bauleitung organisiert den Bau – das macht die Baufirma.
Wer haftet?
Für die Bauführerbescheinigung haftet der Bauführer. Der WKO-Praxisleitfaden „Der Bauführer“ nennt sie „ein besonders wichtiges Dokument“; nach Schadenersatzrecht haftet der Bauführer auch für übernommene Tätigkeiten, für die ihm Kenntnisse fehlen. Genau deshalb kostet Bauführung etwas – und genau deshalb gehört sie zu jemandem, der dafür geradesteht.
| Rolle | Bauführer | Örtliche Bauaufsicht | Bauleitung |
|---|---|---|---|
| Pflicht? | Ja, bei bewilligungspflichtigen Vorhaben (§ 25 Abs 2) | Nein, im privaten Bereich freiwillig | Sache der Baufirma |
| Aufgabe | überwacht die bewilligungsgemäße Ausführung, bescheinigt sie samt Lagerichtigkeit, haftet dafür | Qualität, Gewerke, Rechnungen, Abnahme | organisiert den Bau |
| Arbeitet für | gegenüber der Behörde, beauftragt von Ihnen | Sie als Bauherrn | die Baufirma |
| Bei Grassl | 54 € pro Woche | Bauherrenbegleitung ab 7.200 € | – |
Kostenlose Checkliste

Wer kontrolliert die, die bauen?
Die Punkte, an denen es am Bau teuer wird – und wie Sie sie kontrollieren, bevor zugeschüttet, verschlossen oder bezahlt ist. Vom Fundament bis zur Abnahme.
Sie suchen einen Bauführer für Ihren Bau? Gratis Analyse: Rückruf und Eignungscheck.Bauführung anfragen
Am Anfang die Bekanntgabe, am Ende der Stempel.
Den Beginn der Bauarbeiten zeigen Sie der Gemeinde vorher an (§ 26 NÖ BO 2014). Spätestens mit dieser Meldung geben Sie Ihren Bauführer bekannt und legen seinen Befugnisnachweis bei (§ 25 Abs 3). Beginnen Sie nicht innerhalb von vier Wochen ab dem angegebenen Datum, wird die Anzeige unwirksam (§ 26).
Fehlt der Bauführer oder ist er nicht geeignet, untersagt die Baubehörde die Fortsetzung der Arbeiten (§ 29 Abs 1 Z 2). Der Ausweg ist einfach: Klären Sie den Bauführer vor dem ersten Spatenstich. Schwarz beginnen und später legalisieren ist immer teurer.
Das brauchen Sie für den Start
Ist Ihr Bau fertig, zeigen Sie das der Gemeinde an – mit der Fertigstellungsanzeige nach § 30 NÖ BO 2014. Im Alltag hört man dafür oft noch „Fertigstellungsmeldung“ oder „Benützungsbewilligung“; in Niederösterreich heißt das Papier Fertigstellungsanzeige. Dazu gehören (§ 30 Abs 2):
Ist die Anzeige unvollständig, gilt sie als nicht erstattet (§ 30 Abs 4). Dann ist Ihr Haus rechtlich nicht freigegeben – für den Einzug, den Verkauf, die Bank. Deshalb gehören Schlussbegehung, Bauführerbescheinigung und die vorbereitete Anzeige bei uns zum Wochenpreis.

Die Fragen, die am Telefon kommen – und unsere Antworten.
Bei uns 54 € pro Woche inklusive USt. für Bauvorhaben in Niederösterreich (Wien auf Anfrage), abgerechnet je begonnene Woche und quartalsweise im Voraus. Ein Quartal (13 Wochen) kostet 702 €, 18 Monate Bauzeit (78 Wochen) 4.212 €. Erstbegehung, Foto-Kontrolle, Schlussbegehung und Bauführerbescheinigung sind enthalten. Begehungen vor Ort während des Baus kommen nach Aufwand dazu: rund 360 € je Begehung, bei einem Haus meist etwa vier.
Nur wer gewerberechtlich oder als Ziviltechniker zur Planung oder Berechnung des Bauvorhabens und zur Übernahme der Bauleitung befugt ist (§ 25 Abs 2 NÖ BO 2014) – in der Praxis meist ein konzessionierter Baumeister, bei Holzbauten auch ein Holzbaumeister. Der Befugnisnachweis kommt mit der Baubeginnsanzeige zur Gemeinde (§ 25 Abs 3). Selbst bauen dürfen Sie trotzdem: Ihre Eigenleistung bescheinigt der Bauführer mit (§ 30 Abs 2 Z 3).
Weil Sie ohne ihn nicht bauen dürfen: Der Bauführer wird mit der Baubeginnsanzeige bekanntgegeben und überwacht die bewilligungsgemäße Ausführung – sonst untersagt die Baubehörde den Bau. Und weil nur er die Bescheinigung für Ihre Fertigstellungsanzeige ausstellt (§§ 25, 26, 29, 30 NÖ BO 2014).
Sie zahlen für etwas, das jede Woche da ist: unsere Haftung als konzessionierter Baumeister für Ihren Bau. Absturzsicherung, Nachbar, Behörde – das Risiko schläft nicht, auch im Winter nicht.
Weil Pauschalen unfair sind – für beide Seiten. Wer in zwölf Monaten fertig ist, zahlt weniger als der, der drei Jahre braucht. Sie haben es selbst in der Hand: schneller bauen heißt weniger zahlen.
Manche unterschreiben alles – und sind übermorgen weg. Wir sind seit 1952 da und bleiben, bis Ihre Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde liegt. Über drei Jahre kostet das mehr als eine Billigpauschale; dafür haftet jemand, den es dann noch gibt.
Das Abo läuft weiter, weil unser Risiko weiterläuft. Ist wirklich etwas Schwieriges passiert, reden wir: verminderter Tarif oder Ruhendstellung im Härtefall.
Mit der Schlussbegehung und der Fertigstellungsanzeige. Keine Mindestlaufzeit; Sie können jederzeit aussteigen – abgerechnet wird nach begonnener Woche, zu viel Bezahltes bekommen Sie aliquot zurück.
Nein – das ist die Örtliche Bauaufsicht, eine andere Leistung. Als Bauführer prüfen wir, dass gebaut wird, was bewilligt ist, und dass es sicher ist. Wollen Sie Qualität und Rechnungen kontrolliert haben: Bauherrenbegleitung ab 7.200 € inklusive USt. Mehr unter Örtliche Bauaufsicht.
Bei einer Garage reichen gute Fotos. Bei einem Haus fahren wir in der Regel hin – nach Aufwand, rund 360 € inklusive USt. je Begehung, meist etwa viermal in der Bauzeit. Die Erst- und die Schlussbegehung sind im Abo immer inklusive.
Eigenleistung ist bescheinigungspflichtig: Der Bauführer bestätigt auch, was Sie selbst gebaut haben (§ 30 Abs 2 Z 3 NÖ BO 2014). Fotos je Bauabschnitt, Lieferscheine, Prüfbefunde der Gewerke – dann ist die Fertigstellungsanzeige vollständig.
Bis ein neuer Bauführer namhaft gemacht ist, ruht der Bau – das schreibt das Gesetz vor, nicht wir (§ 25 Abs 4 NÖ BO 2014). Wir machen die Erstbegehung binnen Tagen, entscheiden danach, ob wir das Risiko übernehmen, und geben uns bei der Gemeinde bekannt.
Wenn Sicherheit vernachlässigt oder gegen den Plan gebaut wird: erst eine schriftliche Warnung, dann die Zurücklegung. Das schützt Sie genauso wie uns.
Nachlesen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
§ 25 NÖ BO 2014 – Beauftragte Fachleute und Bauführer: Bei bewilligungspflichtigen Vorhaben überwacht ein befugter Bauführer die Arbeiten (Abs 2). Er wird spätestens mit der Meldung des Baubeginns samt Befugnisnachweis bekanntgegeben (Abs 3). Endet seine Funktion vorzeitig, ist der Bau zu unterbrechen, bis ein neuer Bauführer namhaft gemacht ist (Abs 4).
§ 26 NÖ BO 2014 – Baubeginn: Den Beginn der Ausführung zeigt der Bauherr vorher an. Die Anzeige wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von vier Wochen ab dem angegebenen Zeitpunkt begonnen wird.
§ 29 NÖ BO 2014 – Baueinstellung: Die Baubehörde untersagt die Fortsetzung, wenn keine Baubewilligung vorliegt oder kein bzw. kein geeigneter Bauführer bestellt ist.
§ 30 NÖ BO 2014 – Fertigstellung: Fertigstellungsanzeige mit Lageplan, Angaben über Abweichungen, Bauführerbescheinigung (auch Eigenleistung), vorgeschriebenen Befunden und gegebenenfalls dem Nachweis des Bezugsniveaus nach § 12a (Abs 2). Fehlt die Bescheinigung, prüft ein Befugter das Bauwerk (Abs 3). Eine unvollständige Anzeige gilt als nicht erstattet (Abs 4).
Bauen in Wien? Dort gilt die Bauordnung für Wien: Auch dort braucht es einen Bauführer, dazu oft einen Prüfingenieur und ein Bauwerksbuch. Was davon wir für Ihr Vorhaben übernehmen und zu welchen Bedingungen, klären wir im Rückruf.
Rechtsstand: NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 9/2026 (RIS, abgerufen am 30.09.2026). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Zwei Ratgeber, die an die Bauführung anschließen.